Impressum
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Dipl.-Ing. Guido Venten
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Rheinstraße 7
GSZH Haus 1, 1.11
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 / 970-150
Fax: 02433 / 970-151
E-Mail: info@vermessung-venten.de
Zulassungs-Nr.: 0501
Pflichtmitglied in der Ingenieurkammer-Bau NRW (714840)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 31.2
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Berufsrechtliche Regelung
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Guido Venten ist zugelassen im Land Nordrhein-Westfalen und untersteht der Aufsicht der
Bezirksregierung Köln. Er ist gebunden an das Gesetz über die öffentlich
bestellten Vermessungsingenieurinnen und -Ingenieure in NRW (GV.NRW. S.256)
Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer-Bau NRW ist geregelt im
Baukammergesetz NRW. Leistungsabrechnungen für hoheitliche Tätigkeiten
erfolgen auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Verbindung mit dem Kostentarif VermWertKostT NRW).
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Jeder Zugriff auf unsere Internetseite und jeder Abruf einer auf dieser Website hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn der Nutzer der Website und/oder Kunde Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung oder zum Abschluss eines Vertrages oder über die Einstellungen seines Browsers tätigt. Unsere Internetseite verwendet Cookies. Ein Cookie ist eine Textdatei, die beim Besuch einer Internetseite verschickt und auf der Festplatte des Nutzer der Website und/oder Kunden zwischengespeichert wird. Wird der entsprechende Server unserer Webseite erneut vom Nutzer der Website und/oder Kunden aufgerufen, sendet der Browser des Nutzers der Website und/oder des Kunden den zuvor empfangenen Cookie wieder zurück an den Server. Der Server kann dann die durch diese Prozedur erhaltenen Informationen auf verschiedene Arten auswerten. Durch Cookies können z. B. Werbeeinblendungen gesteuert oder das Navigieren auf einer Internetseite erleichtert werden. Wenn der Nutzer der Website und/oder Kunde die Nutzung von Cookies unterbinden will, kann er dies durch lokale Vornahme der Änderungen seiner Einstellungen in dem auf seinem Computer verwendeten Internetbrowser, also dem Programm zum Öffnen und Anzeigen von Internetseiten (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox, Opera oder Safari) tun.
Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
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Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage informieren wir den Nutzer der Website und/oder den Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Anfrage ist an unsere im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.
Quelle: IT Recht Hannover | Rechtsanwalt E. Strohmeyer
Zur Info
Telemediengesetz (TMG)
- 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
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